§1
Geltungsbereich und Konkurrenzklausel
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Bereitstellung von Software-as-a-Service (SaaS) sowie den Erwerb von Nutzungsrechten an virtuellen Einheiten zwischen NeuronCard AC UG (haftungsbeschränkt) i.G. (nachfolgend "Anbieter") und dem Nutzer (nachfolgend "Kunde").
(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2
Vertragsschluss und Registrierung
(1) Die Präsentation der Leistungen auf der Website oder in der Applikation des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Im elektronischen Geschäftsverkehr (B2C/Self-Service): Durch Anklicken des Buttons "Kostenpflichtig bestellen" (oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahmeerklärung des Anbieters (z. B. per E-Mail) oder durch die Freischaltung des Zugangs zur Leistung zustande.
(3) Im Individualverkehr (B2B): Sofern der Anbieter dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch die fristgerechte Annahme dieses Angebots durch den Kunden (Textform ausreichend) zustande.
(2) Im elektronischen Geschäftsverkehr (B2C/Self-Service): Durch Anklicken des Buttons "Kostenpflichtig bestellen" (oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahmeerklärung des Anbieters (z. B. per E-Mail) oder durch die Freischaltung des Zugangs zur Leistung zustande.
(3) Im Individualverkehr (B2B): Sofern der Anbieter dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch die fristgerechte Annahme dieses Angebots durch den Kunden (Textform ausreichend) zustande.
§3
Leistungsgegenstand und Verfügbarkeit (SLA)
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages den Zugang zur Software über das Internet als "Software-as-a-Service" zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung.
(2) KI-Lerninhalte: Soweit die Software Funktionen zur Generierung von Lerninhalten mittels Künstlicher Intelligenz (KI) bereitstellt, schuldet der Anbieter das Bemühen um die Erzeugung passender Inhalte nach dem Stand der Technik, nicht jedoch einen bestimmten Lernerfolg beim Kunden.
(3) Verfügbarkeit: Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der SaaS-Dienste von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, die - soweit möglich - außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchgeführt werden.
(4) Virtuelle Einheiten (,,Credits"):
a) Der Kunde kann im Rahmen des Dienstes virtuelle Einheiten (nachfolgend "Credits") entgeltlich erwerben oder im Rahmen eines Abonnements erhalten.
b) Bei diesen Credits handelt es sich um ein vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht zur Inanspruchnahme bestimmter Zusatzfunktionen innerhalb der Software.
c) Die Credits repräsentieren kein E-Geld und haben keinen monetären Gegenwert. Ein Rücktausch in gesetzliche Zahlungsmittel ist ausgeschlossen, soweit nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
d) Das Nutzungsrecht an den Credits erlischt mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(2) KI-Lerninhalte: Soweit die Software Funktionen zur Generierung von Lerninhalten mittels Künstlicher Intelligenz (KI) bereitstellt, schuldet der Anbieter das Bemühen um die Erzeugung passender Inhalte nach dem Stand der Technik, nicht jedoch einen bestimmten Lernerfolg beim Kunden.
(3) Verfügbarkeit: Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der SaaS-Dienste von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, die - soweit möglich - außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchgeführt werden.
(4) Virtuelle Einheiten (,,Credits"):
a) Der Kunde kann im Rahmen des Dienstes virtuelle Einheiten (nachfolgend "Credits") entgeltlich erwerben oder im Rahmen eines Abonnements erhalten.
b) Bei diesen Credits handelt es sich um ein vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht zur Inanspruchnahme bestimmter Zusatzfunktionen innerhalb der Software.
c) Die Credits repräsentieren kein E-Geld und haben keinen monetären Gegenwert. Ein Rücktausch in gesetzliche Zahlungsmittel ist ausgeschlossen, soweit nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
d) Das Nutzungsrecht an den Credits erlischt mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§4
Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die Nutzung der SaaS-Dienste sowie für den Erwerb von Credits ist im Voraus zu entrichten (Vorkasse). Die Fälligkeit tritt unmittelbar mit Vertragsschluss bzw. zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums ein.
(2) Der Kunde kann die Zahlung nur mit den vom Anbieter akzeptierten Zahlungsmethoden leisten.
(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(2) Der Kunde kann die Zahlung nur mit den vom Anbieter akzeptierten Zahlungsmethoden leisten.
(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§5
Mitwirkungspflichten des Kunden und Haftungsfreistellung
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen (z. B. Internetverbindung, aktueller Browser, kompatible Hardware) zu schaffen, um die Software nutzen zu können.
(2) Urheberrechte an Inhalten: Sofern der Kunde eigene Inhalte (z. B. Texte, Daten) in die Software einspeist, um daraus Lerninhalte generieren zu lassen, versichert er, dass er hierzu berechtigt ist und keine Rechte Dritter (insb. Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte) verletzt.
(3) Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer Rechtsverletzung durch die vom Kunden eingestellten Inhalte gegen den Anbieter geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schätzen.
(2) Urheberrechte an Inhalten: Sofern der Kunde eigene Inhalte (z. B. Texte, Daten) in die Software einspeist, um daraus Lerninhalte generieren zu lassen, versichert er, dass er hierzu berechtigt ist und keine Rechte Dritter (insb. Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte) verletzt.
(3) Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer Rechtsverletzung durch die vom Kunden eingestellten Inhalte gegen den Anbieter geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schätzen.
§6
Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Recht ein, die Software für eigene Zwecke zu nutzen.
(2) Eine Unterlizenzierung, Vermietung oder sonstige Weitergabe der Software oder des Zugangs an Dritte ist nicht gestattet.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Quellcode der Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist (§ 69e UrhG).
(2) Eine Unterlizenzierung, Vermietung oder sonstige Weitergabe der Software oder des Zugangs an Dritte ist nicht gestattet.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Quellcode der Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist (§ 69e UrhG).
§7
Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Abonnement mit 4-wöchiger Laufzeit: Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von vier (4) Wochen. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere vier Wochen, wenn er nicht vor Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende der laufenden Periode möglich.
(2) Abonnement mit 1-jähriger Laufzeit:
a) Der Vertrag hat eine feste Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr. Er verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit.
b) Der Vertrag kann mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
c) Nach der automatischen Verlängerung auf unbestimmte Zeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn:
a) der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Termine oder einem erheblichen Teil der Vergütung in Verzug ist;
b) der Kunde trotz Abmahnung gegen wesentliche Pflichten (z. B. Verbot der Mehrfachnutzung, Missbrauch der Lizenz) verstößt.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail) oder kann über den entsprechenden Button im Kundenkonto ("Kündigungs-Button") erfolgen.
(2) Abonnement mit 1-jähriger Laufzeit:
a) Der Vertrag hat eine feste Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr. Er verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit.
b) Der Vertrag kann mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
c) Nach der automatischen Verlängerung auf unbestimmte Zeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn:
a) der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Termine oder einem erheblichen Teil der Vergütung in Verzug ist;
b) der Kunde trotz Abmahnung gegen wesentliche Pflichten (z. B. Verbot der Mehrfachnutzung, Missbrauch der Lizenz) verstößt.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail) oder kann über den entsprechenden Button im Kundenkonto ("Kündigungs-Button") erfolgen.
§8
Preisanpassung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte für wiederkehrende Leistungen (Abonnements) angemessen zu erhöhen, wenn sich die Gestehungskosten (insb. Serverkosten, Kosten für Drittanbieter-Schnittstellen/APIs, Personal- und Verwaltungskosten) erhöhen.
(2) Preiserhähungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt.
(3) Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5% des bisherigen Preises, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das er bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung ausüben kann.
(2) Preiserhähungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt.
(3) Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5% des bisherigen Preises, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das er bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung ausüben kann.
§9
Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, richten sich die Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts (§ 535 ff. BGB).
(2) Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung: Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Der Anbieter haftet insoweit nur bei Verschulden.
(3) Für Unternehmer (§ 14 BGB) gilt ergänzend:
a) Mängelansprüche verjähren innerhalb von einem (1) Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
b) Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Anbieters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung: Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Der Anbieter haftet insoweit nur bei Verschulden.
(3) Für Unternehmer (§ 14 BGB) gilt ergänzend:
a) Mängelansprüche verjähren innerhalb von einem (1) Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
b) Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Anbieters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§10
Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ebenso unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Leichte Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) In Fällen der leichten Fahrlüssigkeit gemäß Absatz 2 ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(2) Leichte Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) In Fällen der leichten Fahrlüssigkeit gemäß Absatz 2 ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§11
Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährt Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Gerichtsstand: Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Gerichtsstand: Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.